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   OLG Hamm, 07.03.2003 - 15 W 96/03   

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https://dejure.org/2003,21053
OLG Hamm, 07.03.2003 - 15 W 96/03 (https://dejure.org/2003,21053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2003 - 15 W 96/03 (https://dejure.org/2003,21053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2003 - 15 W 96/03 (https://dejure.org/2003,21053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Unterbringung von Suchtkranken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2003 - 15 W 96/03
    Im Rahmen des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB muss aber bei Vorliegen von dessen Voraussetzungen ohne Rücksicht auf eine Erfolgsaussicht einer Entziehungskur eingeschritten werden, um zu verhindern, dass ein das Leben oder die Gesundheit bedrohender Zustand erreicht wird (vgl. Bürgle NJW 1988, 1881; BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600).
  • OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09

    1. Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger zu hindern, sich gesundheitlich

    Der Kammer ist zuzugeben, dass eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB dagegen auch ohne Aussicht auf einen Therapieerfolg in Betracht kommt (OLG Hamm BtPrax 2003, 182, 183).
  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Im Rahmen des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB muss bei Vorliegen von dessen Voraussetzungen ohne Rücksicht auf eine Erfolgsaussicht einer Entziehungskur eingeschritten werden, um zu verhindern, dass ein das Leben oder die Gesundheit bedrohender Zustand erreicht wird (vgl. OLG Hamm BtPrax 2003, 182/183; BayObLG FamRZ 1993, 600; Bürgle NJW 1988, 1881).
  • BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04

    Genehmigungsfähigkeit der geschlossenen Unterbringung eines alkohol- und

    Wenn die Rückfälle, wie Anfang 2004, zu lebensbedrohlichen Selbstschädigungen des Betroffenen führen können, genügt dies für die Erfüllung des Tatbestandes des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1906 Rn. 11; OLG Hamm BtPrax 2003, 182; ähnlich Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. § 1906 BGB Rn. 19).
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